Teilnahmebedingungen
1. VERANSTALTER, TEILNAHMEBERECHTIGUNG
1.1. Das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, Stadtplatz, 38, 92660 Neustadt a.d. Waldnaab (im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet) ist Veranstalter des Gewinnspiels und somit ausschließlich für dessen Durchführung verantwortlich.
1.2. Teilnahmeberechtigt sind alle, die bis zum 15.04.2021 mit der Eingabe einer E-Mailadresse und dem Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen sowie den Datenschutzvereinbarungen auf new-urlaub.de ihren Willen zur Teilnahme erklären.
Mitarbeiter des Veranstalters und verbundener Unternehmen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso vom Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Unternehmen, die mit der Durchführung dieses Gewinnspieles befasst sind.
1.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nutzer, die falsche Angaben gemacht haben, gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen haben, Manipulationen vornehmen oder vornehmen lassen, vom Gewinnspiel auszuschließen.
2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM GEWINNSPIEL
2.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Nutzer, die bei Beginn des Gewinnspiels mindestens 14 Jahre alt sind. Die Teilnahme erfolgt über www.new-urlaub.de.
2.2. Die Teilnahme ist unentgeltlich und nicht an den Erwerb von Waren gebunden.
2.3. Um den Gewinn an den Gewinner übergeben zu können, muss der Gewinner bei der direkten Kontaktaufnahme über E-Mail folgende korrekte Angaben machen bzw. bestätigen:
- Angabe von Vor- und Nachnamen
- Angabe der Post- und E-Mail-Adresse
2.4. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind die Teilnehmer verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Übertragung der Daten und Angaben.
3. DAUER DES GEWINNSPIELS
Das Gewinnspiel „NEW Urlaub 2022“ beginnt am 04.04.2022 um 00:00 Uhr MEZ und endet am 15.04.2022 um 23:59 Uhr MEZ. Innerhalb dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
4. GEWINN, ERMITTLUNG UND BENACHRICHTIGUNG ÜBER DEN GEWINN UND EINLÖSUNG
4.1. Der Veranstalter vergibt bei diesem Gewinnspiel an drei Gewinner jeweils einen Gutschein für ein Urlaubserlebnis im Wert von 150 EUR.
4.2. Der Gewinn ist nicht austauschbar. Die Barauszahlung des Gewinnwertes ist ausgeschlossen.
4.3. Die Gewinnermittlung erfolgt so: Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Ende des Gewinnspiels durch Auslosung aus der Gesamtmenge der Teilnehmenden.
4.4. Die Gewinner werden dann per E-Mail benachrichtigt.
4.5. Ist ein Gewinner per E-Mail nicht erreichbar oder meldet sich nicht rechtzeitig innerhalb 48 Stunden zurück, so wird an seiner Stelle ein neuer Gewinner aus den verbleibenden Teilnehmern ausgelost. Mit Ziehung eines neuen Gewinners verfällt der Anspruch des vorhergehenden Gewinners auf den Gewinn.
5. HAFTUNG
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf; sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Werden Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, einfach fahrlässig verletzt, haftet der Anbieter für die verursachten Schäden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Einschränkungen der vorstehenden zwei Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Schadenersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit bei dem Veranstalter weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Fall einer Haftung haftet der Veranstalter in diesem Fall nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
6.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung abzubrechen, insbesondere wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen seine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
6.2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6.3. Die Durchführung des Gewinnspiels, das Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer, sowie diese Teilnahmeregeln einschließlich ihrer Auslegung unterstehen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.